Der Vorstand ist ein zwingend vorgeschriebenes Organ eines eingetragenen Vereines, also auch des Kreisfeuerwehrverband Vogtland e. V. Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen hierzu ergeben sich aus dem Paragraphen 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat somit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht ist in der Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes geregelt. Der Verbandsvorstand besteht laut Paragraph 15. Punkt 15.1 der Satzung aus:
Aktuell sind diese Funktionen wie folgt besetzt: