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Kreisbrandmeister und Stellvertreter

 

Der hauptamtliche Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter

 

Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) sind die Landkreise verpflichtet, seitdem 01.01.2011 einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister (KBM) mit der Befähigung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst einzustellen / vorzuhalten.

 

Der Kreisbrandmeister nimmt aufgrund seiner ausdrücklichen Benennung und Aufgabenspezifik gemäß SächsBRKG eine gesonderte Stellung im Vogtlandkreis ein. Ihm obliegen originäre Aufgaben mit Entscheidungskompetenz im Bereich des Brandschutzes und er ist in der Landkreisverwaltung fachlich kompetenter Ansprechpartner für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dem hauptamtlichen Kreisbrandmeister kann durch die Neuordnung im BRKG nun auch wieder die Einsatzleitung bei größeren Schadenslagen übertragen werden.

 

Zu seinen Aufgaben gehört u. a. auch die Überprüfung der Aufstellung und Ausrüstung sowie des Leistungsstandes und der Einsatzbereitschaft der zum Vogtlandkreis gehörenden Gemeindefeuerwehren mit ihren Ortsfeuerwehren.

 

Dies ist nur durch umfassende Informationen sowie ständige enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie den Feuerwehrführungskräften möglich.

 

Der Kreisbrandmeister fungiert darüber hinaus als Ansprechpartner für die örtlichen Brandschutzbehörden und gewährleistet als Verbindungsglied zum Bezirks-Brandmeister den Informationsfluss zur oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde des Freistaates Sachsen. 

 

Darüber hinaus stimmt er auf Basis der Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung auch notwendige Alarm- und Einsatzpläne mit den verantwortlichen Stellen auf tschechischer Seite ab.

 

Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters

 

Zur Sicherstellung einer qualitativen und quantitativ sowie fachlich hochwertigen Unterstützung der Feuerwehren des Vogtlandkreises wird der hauptamtliche Kreisbrandmeister bei seiner Tätigkeit durch 5 ehrenamtliche Stellvertreter unterstützt. Auch diese werden durch den Kreistag bestellt.

 

 

Stv.  Kreisbrandmeister / Inspektionsbereichsleiter Süd:

 

Kamerad Mark Träger

 

Telefon dienstlich:n.n.
Telefax dienstlich:n.n.
Telefon privat:n.n.
Mobiltelefon:n.n.
Funkrufname:"Florian Vogtland 11/2"
E-Mail Adresse:n.n.

Stv.  Kreisbrandmeister / Inspektionsbereichsleiter Ost:

 

Kamerad Jens Zeidler

zeidler.jens

Telefon dienstlich:+49 (036621) 265762
Telefax dienstlich:+49 (036621) 265762
Telefon privat:+49 (036621) 265765
Mobiltelefon:+49 (0172) 3775216                       
Funkrufname:"Florian Vogtland 11/3"
E-Mail Adresse:

Stv.  Kreisbrandmeister / Inspektionsbereichsleiter Nord:

 

Kamerad Karsten Neubert

       

Telefon dienstlich:n.n.
Telefax dienstlich:n.n.
Telefon privat:                 n.n.
Mobiltelefon:n.n.                  
Funkrufname:n.n.
E-Mail Adresse:  

Stv.  Kreisbrandmeister / Inspektionsbereichsleiter West:

 

Kamerad Daniel Bauer

Bauer, Daniel 
Telefon dienstlich:+49 (03741) 3002589
Telefax dienstlich:+49 (03741) 3004050
Telefon privat: 
Mobiltelefon:+49 (0171) 3458371
Funkrufname:"Florian Vogtland 11/5"
E-Mail Adresse:

 

Stv.  Kreisbrandmeister / Inspektionsbereichsleiter Mitte:

 

Kamerad Rüdiger Maetzig

 
Telefon dienstlich:n.n.
Telefax dienstlich:n.n.
Telefon privat:n.n.
Mobiltelefon:n.n.
Funkrufname:"Florian Vogtland 11/6"
E-Mail Adresse:n.n.

 

 

Entsprechend der Regelungen des SächsBRKG werden den stellvertretenden Kreisbrandmeistern Aufgaben des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters für Teilbereiche (Inspektionsbereiches) des Landkreises übertragen.

 

Sie werden damit zu einem wesentlichem Bindeglied zwischen der Kreisverwaltung, als unter Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstbehörde sowie den örtlichen Brandschutzbehörden und den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort. 

 

Ihr Aufgabenfeld umfasst entsprechend der Dienstordnung der stellvertretenden Kreisbrandmeister im Landkreis Vogtlandkreis u.a. folgende Punkte:

 

  • Beratung der Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz,
  • Durchführung von mind. einer Wehrleiterberatung pro Halbjahr,
  • Beratung der Gemeinde- und Ortswehrleiter in Fragen des Brandschutzes,
  • Unterstützung bei Erarbeitung von Einsatzplänen sowie bei der Erstellung von Alarm- und Ausrückeordnungen,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Alarm- und Einsatzübungen sowie theoretsichen Fortbildungsmaßnahmen,
  • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen zu eingereichten Fördermaßnahmen der Kommunen bezüglich des Feuerwehrwesens,
  • Teilnahme an Jahreshauptversammlungen und Repräsenationsveranstaltungen im Inspektionsbereich,
  • Koordinierung des Zusammenwirkens der Einsatz- und Hilfskräfte sowie weiterer Behörden bei gemeindeübergreifenden Einsätzen.