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Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz

Die Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz ist ein Bestandteil des Landratsamtes Vogtlandkreis. Laut Verwaltungsgliederungsplan des Vogtlandkreises gehört es zum Geschäftsbereich des Landrates im Landratsamt. Es ist diesem als eigenständige Stabsstelle zugeordnet. In der Stabsstelle sind die Aufgabenbereiche Krisenmanagement, Bevölkerungsschutz , Brandschutz und Katastrophenschutz vereint.

 

Im Zusammenhang mit dem planmäßigen Umgang von Krisensituationen steht die Prävention – Vorbereitung – Bewältigung und Nachbereitung  von außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenslagen im Fokus der Landkreisverwaltung. Außergewöhnliche Gefahren- und Schadenslagen können beispielsweise Naturkatastrophen, Unfälle in der Industrie, aber auch Seuchen oder die Folgen terroristischer Angriffe sein. Der Zweck des Krisenmanagements besteht darin, für diese Situationen gewappnet zu sein.

Die Hauptaufgaben des Bereiches umfassen:

  • Gemeinsame Risikokommunikation mit den Städten und Gemeinden
  • Krisenkommunikation
  • Organisation und Koordinierung des Krisenmanagements

 


Leiter der Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz 

 

hauptamtlicher 

Kreisbrandmeister/in:

 

Kamerad 

Gerd Pürzel

Pürzel, Gerd

 

Anschrift Dienststelle

 

Postplatz 5

D- 08523 Plauen

E-Mail Adresse:

 

 

 

Telefon dienstlich

+49 (03741) 300

Hausapparat: 2583

 

 

 

 

Die Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz agiert / arbeitet laut § 4 bzw. entsprechend den Regelungen des § 7 Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) als untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. 

 

Hieraus ergibt sich eine sachliche Zuständigkeit für folgende Punkte:

 

1.  Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im örtlichen Brandschutz,

 

2. Einrichtung und Unterhaltung von gemeindeübergreifenden Alarmierungs- und Nachrichtenübermittlungssystemen,

 

3. Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen, die das gemeindeübergreifende Zusammenwirken der öffentlichen Feuerwehren zum Gegenstand haben,

 

4. Festlegung der überörtlichen Einsatzbereiche der öffentlichen Feuerwehren der kreisangehörigen Gemeinden im Einvernehmen mit den Gemeinden,

 

5. Aufstellung und Fortschreibung gemeindeübergreifender Alarm- und Ausrückordnungen sowie Einsatzpläne,

 

6. Ermittlung gemeindeübergreifender Gefahrenpotenziale,

 

7. Festlegung der notwendigen Beschaffung von auch gemeindeübergreifend einzusetzenden Ausrüstungen gemeinsam mit den Gemeinden,

 

8. Planung und Durchführung gemeindeübergreifender Brandschutzübungen sowie Übungen nach Maßgabe des § 13,

 

9. Unterstützung der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bei der Durchführung der Aufsicht über die Werkfeuerwehren nach § 21,

 

10. Unterstützung der Durchführung von Brandverhütungsschauen nach Maßgabe des § 22,

 

11. Bildung besonderer Führungseinrichtungen in der Behörde und für den Einsatzort,

 

12. Erstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen,

 

13. Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen, die Leitung der Bekämpfung von Katastrophen und die dringliche vorläufige Beseitigung von Katastrophenschäden,

 

14. Aufstellung von Schnell-Einsatz-Gruppen nach Maßgabe des § 12,

 

15. Information der Bevölkerung im Katastrophenfall. 

 

  

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