Brand- und Katastrophenschutz VLK
Das Sachgebiet Brand-, Katastrophenschutz ist ein Bestandteil des Landratsamtes Vogtlandkreis. Laut Verwaltungsgleiderungsplan des Vogtlandkreises gehört es zum Dezernat III bzw. dem Ordnungsamt im Landratsamt. Es ist diesem als eigenständiges Sachgebiet zugeordnet. Im Sachgebiet sind die Aufgabenbereiche Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst vereint.
Sachgebiet Brandschutz, Katastrophenschutz |
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Sachgebietsleiter/in: |
Herr Ingo Glaß |
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Anschrift Dienststelle
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Postplatz 5 D- 08523 Plauen |
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E-Mail Adresse: |
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Telefon dienstlich |
+49 (03741) 300 |
Hausapparat: 2580 |
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Sachgebiet Brandschutz, Katastrophenschutz |
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Kreisbrandmeister/in: |
Kamerad Gerd Pürzel |
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Anschrift Dienststelle
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Postplatz 5 D- 08523 Plauen |
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E-Mail Adresse: |
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Telefon dienstlich |
+49 (03741) 300 |
Hausapparat: 2583 |
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Das SG Brand-, Katastrophenschutz aggiert laut § 4 bzw. entsprechend den Regelungen des § 7 Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) als untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde.
Hieraus ergibt sich eine sachliche Zuständigkeit für folgende Punkte:
1. Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im örtlichen Brandschutz,
2. Einrichtung und Unterhaltung von gemeindeübergreifenden Alarmierungs- und Nachrichtenübermittlungssystemen,
3. Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen, die das gemeindeübergreifende Zusammenwirken der öffentlichen Feuerwehren zum Gegenstand haben,
4. Festlegung der überörtlichen Einsatzbereiche der öffentlichen Feuerwehren der kreisangehörigen Gemeinden im Einvernehmen mit den Gemeinden,
5. Aufstellung und Fortschreibung gemeindeübergreifender Alarm- und Ausrückordnungen sowie Einsatzpläne,
6. Ermittlung gemeindeübergreifender Gefahrenpotenziale,
7. Festlegung der notwendigen Beschaffung von auch gemeindeübergreifend einzusetzenden Ausrüstungen gemeinsam mit den Gemeinden,
8. Planung und Durchführung gemeindeübergreifender Brandschutzübungen sowie Übungen nach Maßgabe des § 13,
9. Unterstützung der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bei der Durchführung der Aufsicht über die Werkfeuerwehren nach § 21,
10. Unterstützung der Durchführung von Brandverhütungsschauen nach Maßgabe des § 22,
11. Bildung besonderer Führungseinrichtungen in der Behörde und für den Einsatzort,
12. Erstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen,
13. Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen, die Leitung der Bekämpfung von Katastrophen und die dringliche vorläufige Beseitigung von Katastrophenschäden,
14. Aufstellung von Schnell-Einsatz-Gruppen nach Maßgabe des § 12,
15. Information der Bevölkerung im Katastrophenfall.