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Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und der Bereitstellung von Himmelslaternen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

 

seit Anfang Januar ist nur endlich eine Klarstellung zur Thematik - Nutzung von sogenannten Himmelslaternen erfolgt. 

 

Durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Ausgabe am 15.01.2024) ist die Einfuhr, das Inverkehrbringens und das Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem deutschen Markt untersagt. Nähere Informationen hierzu findet ihr unter nachfolgendem Link (Extern) 

 

Bundesgesetzblatt 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 20. Januar 2024

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