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Kreisausbildung

 

Die Kreisausbildung im Vogtlandkreis

 

Die Erstausbildung der Angehörigen der Einsatzabteilung erfolgt für die vogtländischen Feuerwehren in Form eine Ausbildung auf Kreisebene. Eine Vorausbildung erfahren die Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Nach der Übernahme in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr ist für alle Kameraden die Feuerwehrgrundausbildung erforderlich. Die Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt auf Grundlage der Feuerwehr- Dienstvorschrift 2 (FwDV 2).

 

Derzeit werden im Vogtlandkreis demnach folgende Ausbildungen Angeboten:

Folgende Lehrgänge können aus Kreisebene absolviert werden:

 

Lehrgang Dauer Voraussetzung
Feuerwehrgrundlehrgang
-
72 Stunden
-
Feuerwehrdiensttauglichkeit
-
Truppführer
-
35 Stunden
-
Feuerwehrgrundausbildung, (Sprechfunker, ASGT)
Sprechfunker
-
16 Stunden
-
Feuerwehrgrundausbildung
-
Atemschutzgeräteträger (ASGT)
-
25 Stunden 
-
Feuerwehrgrundausbildung, Sprechfunker
Maschinist
-
35 Stunden 
-
Feuerwehrgrundausbildung, (Führerschein)
Motorkettensägenführer
-
25 Stunden 
-
Feuerwehrgrundausbildung
-
Bahnunfälle Stufe I
-
  Feuerwehrgrundausbildung
-

Jugendfeuerwehrarbeit

Grundlehrgang

47 Stunden 
-

Truppführerausbildung

- 

 

Truppmannausbildung Teil 1 (Feuerwehrgrundlehrgang)

 

Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

 

Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden

 

Truppmannausbildung Teil 2

 

Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

 

Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren Die Durchführung der Ausbildung erfolgt auf Standortebene

 

Lehrgang „Truppführer“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Einheiten der Feuerwehr.

 

Dauer der Truppführerausbildung: mindestens 35 Stunden

 

Lehrgang „Sprechfunker“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

 

Dauer der Sprechfunkausbildung: mindestens 16 Stunden

 

Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz

 

Dauer der Atemschutzgeräteträgerausbildung: mindestens 25 Stunden

 

Lehrgang „Maschinisten“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein.

 

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführter Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

 

Dauer der „Maschinistenausbildung“: mindestens 35 Stunden

 

Lehrgang „Motorkettensägenführer“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

 

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Motorkettensägen –sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die zur Beseitigung von Unwetterschäden (bspw. Baum über Straße) notwendig sind.

 

Dauer der „Motorkettensägenführerausbildung“: mindestens 25 Stunden

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