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BLAULICHT - NEWSLETTER DES SMI SACHSEN 3/2020

 
Nach Vereinbarungsunterzeichnung im Mai 2020
 
Werkfeuerwehren starten eigene Brandmeister-Grundausbildungslehrgänge
 

Im Mai dieses Jahres hatte Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller mit den

Geschäftsführern der VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH sowie der

Securitas Fire Control + Service GmbH und Co. KG Vereinbarungen unterzeichnet.

Diese Vereinbarungen ermöglichen es beiden Firmen, für ihre Werkfeuerwehren

den Brandmeister-Grundausbildungslehrgang selbst durchzuführen.

 
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Foto: Mike Köhler
 

Am 1. September 2020 hat nun die VSU Werkfeuerwehr Böhlen mit dem ersten

eigenen Grundausbildungslehrgang bei einer Werkfeuerwehr im Freistaat Sachsen begonnen. Die 13 Lehrgangsteilnehmer kommen von den Werkfeuerwehren Böhlen, Schkopau und der Werkfeuerwehr BMW Leipzig. Nach erfolgreichem Abschluss des

ersten Grundausbildungslehrgangs im März 2021 ist geplant, im April einen weiteren

zu starten, für den derzeit noch Interessenten gesucht werden.

Die Securitas Fire Control + Service GmbH wird im Oktober 2020 in Großweitzschen

mit dem ersten Grundausbildungslehrgang beginnen.

Im Rahmen des sechsmonatigen Grundausbildungslehrganges werden die gleichen Ausbildungsinhalte wie an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule

Sachsen (LFS) vermittelt. Die LFS ist in die Lehrgangskonzeption- und Durchführung

sowie in die Abnahme der Prüfungen eingebunden und gewährleistet somit eine

einheitliche Ausbildung auf hohem Qualitätsniveau im Freistaat Sachsen.

 
 
 
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Kooperationsvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern

und der TU Bergakademie Freiberg zur Weiterentwicklung der Feuerwehrapp

»FwA 16/2« unterzeichnet

 
Weiterentwicklung der Feuerwehrapp »FwA 16/2«
 

Die bereits seit 2013 bestehende erfolgreiche Kooperation zwischen dem SMI

und der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (TU Freiberg) über

das Modellprojekt der Feuerwehr-App »FwA 16/2« soll auch in den nächsten

Jahren weitergeführt werden. Hierzu unterzeichneten Staatsminister Prof. Dr.

Roland Wöller und der Rektor der TU Freiberg, Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht,

am 9. September 2020 in Freiberg die aktualisierte Kooperationsvereinbarung.

Diese Entscheidung ebnet den Weg für eine Fortführung der Weiterentwicklung der

App auf wissenschaftlich fundierter Basis sowie der Supportdienstleistung für die App-Nutzer.

 
links: Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller unterschreibt die Vereinbarung, rechts: Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller und der Rektor der TU Freiberg, Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht mit der Vereinbarung
links: Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller unterschreibt die Vereinbarung, rechts: Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller und der Rektor der TU Freiberg, Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht mit der Vereinbarung
 
Innenminister Roland Wöller lässt sich die App erklären
Innenminister Roland Wöller lässt sich die App erklären
Fotos: Detlev Müller / TU Bergakademie Freiberg
 
 
 
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Informationen zum Lehrbetrieb an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
 
Die Corona-Pandemie hat in allen Bereichen des öffentlichen Lebens erhebliche Einschnitte gefordert, dennoch konnte die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) nach einer vollständigen Einstellung des Lehrbetriebes im März, in Absprache mit den Gesundheitsbehörden, insbesondere dem zuständigen Polizeiverwaltungsamt, unter strengen hygienischen und organisatorischen Auflagen den Lehrgangsbetrieb ab Mai wieder sukzessive aufnehmen.

Aktuell stehen der LFS aufgrund der geltenden Hygienekonzeption 163 Unterkunftsplätze in Einzelbelegung zur Verfügung. Alle Unterrichtsräume mussten unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen geprüft und die räumlichen Kapazitäten entsprechend der Lehrgangsgrößen angepasst werden. Hierzu war bzw. ist es zum Teil erforderlich, dezentral Seminarräume anzumieten.

Auch für die kommenden Wochen prüft die LFS regelmäßig, welche Lehrgänge nach herkömmlicher Planung weitergehend durchführbar sind. Hierbei steht in Betrachtung, eine dezentrale Unterbringung weiterer Lehrgangsteilnehmer und Nutzung weiterer externer Seminarräume zu organisieren.
 
 
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  [externer Artikel]  
 
Firma »ORTEC Messe und Kongress GmbH« berichtet über Messe FLORIAN 2020 [externer Artikel]
 
Messe FLORIAN 2020 in Dresden
 
Banner: FLORIAN 8.–10.10.2020 Messe Dresden – Fachmesse für Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz
Banner: FLORIAN 8.–10.10.2020 Messe Dresden – Fachmesse für Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz
 
Dabei sein, wenn sich die Branche in Dresden trifft! Die FLORIAN 2020 als bundesweit einzige Branchenmesse des Jahres zeigt in der MESSE DRESDEN die aktuellen Innovationen, Technologien und Konzepte für die Entscheidungsträger von Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz und bietet die beste Möglichkeit, um sich direkt zu informieren und auszutauschen.

Gelegenheit dazu bietet auch das neue Forum Gefahrenabwehr in ideeller Trägerschaft des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen, das sich Themenschwerpunkten wie der kommunalen und der operativen Gefahrenabwehr widmet sowie auch den Auswirkungen des Klimawandels.

Die FLORIAN 2020 ist Donnerstag bis Samstag von 9 bis 17 Uhr (8. bis 10. Oktober 2020) geöffnet. Das gesamte Dresdner Messegelände wird belegt, um die Abstandsregeln garantieren zu können. Erstmals wird auch die Halle 1 mit zweitem Messeeingang genutzt. Die Eintrittskarten werden ausschließlich online und für einen bestimmten Tag verkauft.
 
 
  » Informationen zur FLORIAN 2020  
 
 
 
 
 
Sächsisches Staatsministerium des Innern mit Messestand auf der FLORIAN 2020 vertreten
 
FLORIAN 2020: Auch wir sind wieder mit dabei!
 
Das Sächsische Staatsministerium des Innern wird auf der Fachmesse FLORIAN das Baumuster der 2. Charge des Gerätewagen Versorgung und dessen Ausstattung den Messebesuchern und künftigen Nutzern vorstellen. Auch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen wird sich am gemeinsamen Stand mit dem SMI präsentieren und ein Symposium Technische Hilfeleistung durchführen. Außerdem stellen Mitarbeiter der TU Bergakademie Freiberg die neuesten Weiterentwicklungen der Feuerwehr-App »FwA 16/2« vor.
 
Katastrophenschutzfahrzeug: Gerätewagen Versorgung
Katastrophenschutzfahrzeug: Gerätewagen Versorgung
Gerätewagen Versorgung / Foto: SMI
 
  Messe FLORIAN – 8. bis 10. Oktober 2020 – 9 Uhr bis 17 Uhr – Messe Dresden  
 
 
 
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Vorbereitung Forum Gefahrenabwehr 2021 gestartet
 
Am 3. September 2020 fand die konstituierende Sitzung zur Vorbereitung des 2. Forums Gefahrenabwehr statt.

Erstmalig durchgeführt wurde das Forum Gefahrenabwehr am 27. Januar 2018 in der Offiziersschule des Heeres in Dresden. Auch das 2. Forum Gefahrenabwehr 2021 wird unter der Schirmherrschaft des SMI stehen und vom Landeskommando der Bundeswehr sowie dem Landesverband des DRK organisiert. An der Vorbereitung und Durchführung beteiligt sind – wie bereits im Jahr 2017/2018 – auch die Vertreter von Hilfsorganisationen, Polizei, Feuerwehr und THW.

Ein konkreter Termin wird im Laufe der weiteren Vorbereitungen noch festgelegt. Auch das Forum Gefahrenabwehr 2021 wird wieder den fachlichen Austausch unter dem Motto »In der Krise Köpfe kennen« ermöglichen.
 
 
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Wechsel zum 1. September 2020
 
Neuer Bezirksbrandmeister für den Freistaat Sachsen bestellt
 
Die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar, hat mit Wirkung vom 1. September 2020 Herrn Brandamtsrat Dirk Hartmann zum neuen Bezirksbrandmeister für den Freistaat Sachsen bestellt. Er löst damit seinen Vorgänger Holger Heckmann ab, der zum Landkreis Görlitz wechselte.
 
Der neue Bezirksbrandmeister Dirk Hartmann mit der Päsidentin der LDS, Regina Kraushaar
Foto: LDS
  Der Bezirksbrandmeister ist bei der Landesdirektion Sachsen tätig. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung der Ausbildung und Organisation der öffentlichen Feuerwehren sowie die Aufsicht über die Feuerwehrtechnischen Zentren der Landkreise und die Tätigkeit der Leitstellen. Er ist Ansprechpartner für die Kreisbrandmeister zur Klärung von feuerwehrtechnischen Fachfragen. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Aufsicht über die Werkfeuerwehren im Freistaat Sachsen.
 
Dirk Hartmann war von 1991 bis 2011 bei der Berliner Feuerwehr im Einsatz-, Rettungs- und Führungsdienst tätig. Anschließend wechselte er zur Berufsfeuerwehr Dresden. Hier war er zuletzt Leiter der Feuerwachen Altstadt und Striesen. Er ist ausgebildeter Organisatorischer Leiter Rettungsdienst und Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Königstein.
 
 
 
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Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden
 
Auf die Besonderheiten bei Bränden von Lithium-Ionen-Akkus in Elektrofahrzeugen geht das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in einem im Juli 2020 neu herausgegebenen Informationsblatt ein. An der Erarbeitung war unter anderem die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) beteiligt.
 
 
  » Informationsblatt »Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden«  
 
 
 
 
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Staatsbetrieb Sachsenforst erkennt Modul F-Lehrgang an
 
In einem Leitfaden beschreibt der Staatsbetrieb Sachsenforst die Anforderungen für die nichtgewerbliche Brennholzwerbung im Staatswald. In der seit 14. September 2020 online verfügbaren Fassung des Leitfadens werden die Lehrgänge des Modules F (gemäß der Ausbildungsvereinbarung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) und der Unfallkasse Sachsen vom 15.07.2015) als Befähigungsnachweise für das Arbeiten mit der Motorkettensäge beim privaten »Holz machen« anerkannt.
 
 
  » Webseite des Staatsbetriebes Sachsenforst zum Thema Brennholz  
 
 
Auf der Internetseite sind zudem weitere wichtige Informationen veröffentlicht, bspw. die Bedingungen für den Brennholzverkauf und Hinweise zur Unfallverhütung. Zudem ist eine Suchfunktion für Ansprechpartner vor Ort eingerichtet.
 
 
 
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Erste bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland
 
Auf Grund der ersten bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland, konkret in Brandenburg, weisen wir auf unsere Veröffentlichung im BRK-Newsletter 2/2020 hin.

Es ist nicht auszuschließen, dass bei Ausbruchsfällen Einheiten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes den örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern Unterstützung leisten müssen. Eine konsequente Einsatzstellenhygiene und die Verhinderung von Kontaminationsverschleppung wird entscheidend für den Einsatzerfolg sein.

Achten Sie auch außerhalb Ihres Dienstes auf folgende Grundregeln:

• Werfen Sie keine Fleisch- oder Wurstprodukte in die Natur, sondern stets in verschlossene Mülltonnen.
• Melden Sie dem Veterinäramt, wenn Sie tote Wildschweine finden.
• Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstprodukte aus Risikogebieten mit (z. B. Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakei, Ukraine, Brandenburg).
 
 
 
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23 neue Einsatzfahrzeuge für private Hilfsorganisationen und Freiwillige Feuerwehren
 
Neue Katastrophenschutzfahrzeuge übergeben
 
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat am 28. August 2020 in Dresden gemeinsam mit dem vormaligen Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Christoph Unger, 23 neue Einsatzfahrzeuge an die privaten Hilfsorganisationen und Freiwilligen Feuerwehren übergeben. Dabei handelt es sich um 19 vom Freistaat finanzierte Mannschaftstransportwagen und vier vom Bund beschaffte Löschgruppenfahrzeuge. Die Flotte hat einen Gesamtwert von mehr als 1,8 Millionen Euro.
 
Gruppenfoto u. a. mit Christoph Unger (l.) und Roland Wöller (2.v.r)
Gruppenfoto u. a. mit Christoph Unger (l.) und Roland Wöller (2.v.r)
Fotos: SMI / Starruß
 
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Die Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz ist von unschätzbarem Wert für unsere Sicherheit. Diesen Menschen gilt unser Dank und unsere Anerkennung. Sie benötigen für ihren Einsatz moderne Technik und Ausrüstung. Die neuen Fahrzeuge werden das Ehrenamt mit Blaulicht nicht nur attraktiver, sondern auch sicherer und leistungsstärker machen.«

Präsident Christoph Unger: »Die anstehenden Herausforderungen im Bevölkerungsschutz wie etwa der Klimawandel, aber auch die veränderte Sicherheitslage weltweit können nur gemeinsam bewältigt werden. Mit unseren Spezialfahrzeugen komplettieren wir die Vorsorge der Länder im Bevölkerungsschutz. So leistet der Bund seinen Beitrag zur Sicherheit und Unterstützung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Sie haben für ihren Einsatz die beste Technik verdient.«
 
Das BBK ergänzt die Ausstattung der Länder um Technik für den Zivilschutz auf verschiedenen Gebieten von Brandschutz bis zum Schutz vor Gefahrstoffen. Sachsen hat 2020 bereits fünf Löschgruppenfahrzeuge erhalten, im Herbst kommen sieben weitere dazu. Der Bund hat aus der aktuell laufenden Beschaffung somit 2,7 Millionen Euro in die Unterstützung des Brandschutzes im Freistaat Sachsen investiert.
 
links: zwei LF-KatS, rechts: MTWs stehen vor der Sächsischen Staatskanzlei hintereinander
links: zwei LF-KatS, rechts: MTWs stehen vor der Sächsischen Staatskanzlei hintereinander
Fotos: SMI / Starruß
 
Folgende Fahrzeuge wurden übergeben:

Mannschaftstransportwagen (MTW): Spezialfahrzeug für die Einsatzgruppen Sanitätswesen und Betreuung zur Versorgung und Betreuung von Verletzten, Erkrankten sowie Betroffenen beispielsweise bei Evakuierungen, Stückpreis rund 50.000 Euro (JUH Meißen/Mittelsachsen, JUH Werdau, ASB Zwickau, ASB Bautzen, DRK Kamenz, DRK Löbau, DRK Zittau, DRK Dresden Land, DRK Meißen, JUH Dresden, DRK Freital, DRK Leipziger Land, DRK Geithain, DRK Delitzsch, MHD Taucha, DRK Stollberg, JUH Vogtland, DRK Plauen, DRK Auerbach).

Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS): geländegängiges Löschfahrzeug mit Allradantrieb insbesondere zur Waldbrandbekämpfung, Löschmittelbehälter 1.000 Liter, leistungsstarke Löschwasserpumpe, bis zu 600 Meter Schläuche für Löschwasserförderung an Bord, Stückpreis rund 223.000 Euro (Freiwillige Feuerwehren Pirna-Copitz, Dommitzsch, Moritzburg-Steinbach, Panschwitz-Kuckau).
 
 
 
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Wichtiger und lehrreicher Test für den Freistaat Sachsen
 
Rückblick: Das war der erste bundesweite Warntag 2020
 
Zum ersten bundesweiten Warntag, der am 10. September stattgefunden hat, haben erstmals seit der Wiedervereinigung Bund, Länder und Kommunen um 11.00 Uhr einen bundesweiten Probealarm ausgelöst. Für diesen Test sollten möglichst alle vorhandenen Warnmittel eingebunden werden, wie beispielsweise Warn-Apps, Radio, Fernsehen, digitale Werbetafeln oder auch Sirenen. Neben der Auslösung des Modularen Warnsystems (MoWaS) durch den Bund lag in Sachsen der Fokus auf den Sirenen.

Probleme gab es leider mit MoWaS und damit bei den sogenannten Warn-Apps (NINA, BIWAPP, KATWARN etc.) sowie bei einzelnen angeschlossenen Warnmultiplikatoren (Rundfunk). Diese haben größtenteils bundesweit erst gegen 11:30 Uhr ausgelöst. Nach Auskunft des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe war dafür eine nicht vorgesehene zeitgleiche Auslösung einer Vielzahl von weiteren Warnmeldungen bzw. unzählige Datenbankabfragen über MoWaS von anderen Leitstellen und Lagezentren verantwortlich gewesen. Diese zusätzlichen Meldungen haben das Warnsystem überlastet und die bundesweite Auslösung über die Warnzentrale unterbrochen bzw. verzögert. Es gilt nun, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse mit den beteiligten Stellen in Bund und Ländern umfassend aufzuarbeiten und bei der weiteren Entwicklung von MoWaS zu berücksichtigen.

Trotz des unbefriedigenden Testverlaufs bei der Ansteuerung über MoWaS durch den Bund war der Warntag für den Freistaat Sachsen ein wichtiger und lehrreicher Test. Zum ersten Mal bestand für Landkreise und Kreisfreie Städte in Sachsen die Möglichkeit, die verfügbaren Warnmittel nicht nur regional begrenzt, sondern weitestgehend flächendeckend zu testen. Die technischen Schwachstellen bei der Auslösung und Entwarnung müssen im Nachgang genau analysiert und ausgewertet werden. Neben dem technischen Funktionstest war es aber auch wichtig, dass die Warnmittel und vor allem die Signaltöne der Sirenen in der Bevölkerung bekannt gemacht bzw. in Erinnerung gerufen und so auch die damit im Ernstfall verbundenen Verhaltensregeln der Bevölkerung näher gebracht werden.
 
 
 
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Aktueller Stand zur Novellierung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz in drei Schritten
 
Finanzielle Unterstützung im Katastrophenschutz
 
Im Doppelhaushalt 2019/2020 wurden die Haushaltsmittel zur finanziellen Unterstützung der Aufgabenträger im Katastrophenschutz deutlich angehoben. Um diese Haushaltsmittel an die im Katastrophenschutz mitwirkenden Landkreise, Gemeinden und privaten Hilfsorganisationen zeitnah auszahlen zu können, wurde eine Novellierung der Förderrichtlinie in mehreren Schritten geplant und teilweise bereits umgesetzt.

In einem ersten Schritt wurden kurzfristig mögliche Änderungen der Richtlinie rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 in Kraft gesetzt. Dies betraf im Einzelnen:
• Deutliche Erhöhung (zum Teil Verdreifachung) der Pauschalen für die Übernahme der Trägerschaft einer Katastrophenschutzeinheit,
• Einführung der Führerscheinförderung (analog Feuerwehrförderung),
• Deutliche Erhöhung (bis zu einer Verdoppelung) der Zuwendungen für Unterbringung und Unterhaltung der Fahrzeuge,
• Verbesserung der Zuwendungen für die Nachwuchsarbeit durch Erhöhung des Fördersatzes (von 70% auf 75%) und Erhöhung des Maximalförderbetrages auf 2.500 Euro sowie
• Verbesserung der investiven Zuschüsse für Ausstattung durch Erhöhung des Fördersatzes (von 70% auf 75%) sowie die Erhöhung des Maximalförderbetrages für Kraftfahrzeuge auf 30.000 Euro.

Als zweiter Schritt folgte im Juni 2020 die Einführung des Fördertatbestandes zur Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten der privaten Hilfsorganisationen an die Landkreise, Kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände. Für die Errichtung, Sanierung, Rekonstruktion sowie für Aus- und Umbaumaßnahmen dieser Gerätehäuser wird nunmehr ein Festbetrag in Höhe von 1.273 Euro pro Quadratmeter Nutzungsfläche gewährt. Dies entspricht den Regelungen der Richtlinie Feuerwehrförderung. Die Nutzungsfläche, für die die Förderung beantragt wird, soll die nach der Sächsischen Katastrophenschutzverordnung in der betroffenen Katastrophenschutzeinheit vorzuhaltende Sollausstattung an Fahrzeugen und Helfern berücksichtigen.

In einem dritten Schritt wird nunmehr geprüft, ob mittelfristig eine grundlegende Veränderung des Zuwendungsverfahrens sinnvoll und erforderlich ist. Hier existieren verschiedene Vorschläge und Forderungen. Insbesondere die Frage, ob und in welcher Höhe künftig Investitionen der Hilfsorganisationen in eigene Gebäude direkt gefördert werden können, bleibt weiteren Prüfungen vorbehalten. Bei der damit zusammenhängenden zukünftigen Verteilung der Katastrophenschutzeinheiten im Freistaat Sachsen spielt das Ergebnis einer landesweiten umfassenden Risiko- und Gefährdungsanalyse eine entscheidende Rolle. Zudem hat der Sächsische Rechnungshof die Grundlagen und die Ausgestaltung der Förderung im Katastrophenschutz unter systematischen Gesichtspunkten näher betrachtet. Mit Vorlage der Prüfungsmitteilung werden auch diese Ergebnisse des Sächsischen Rechnungshofes in die Überprüfung der Förderpraxis einfließen müssen. All diese Änderungen stehen zusätzlich unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt.
 
 
 
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Änderung der Landesrettungsdienstplanverordnung
 
Nach einem langwierigen und intensiven Diskussions- und Abstimmungsprozess ist am 1. Juli 2020 die geänderte Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung in Kraft getreten.

Die Änderung war insbesondere erforderlich, um die neuen Empfehlungen des Ausschusses Rettungswesen für die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern rechtlich umzusetzen und die Mindestqualifikationsanforderungen an Leitstellendisponenten neu zu definieren. Daneben wurden u. a. Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen für das nichtärztliche Einsatzpersonal festgelegt.
 
 
  » Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung in REVOSax  
 
 
 
 
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Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiert:
 
Informationen und Werkzeuge zum Umgang mit Starkregen online
 
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat zusammen mit dem Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung, dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung und den Pilotgemeinden Oderwitz, Leutersdorf und Meißen lokal angepasste Maßnahmen zur Starkregen-Vorsorge erarbeitet, damit sich Gemeinden und Privatpersonen in Sachsen besser auf Starkregenereignisse vorbereiten und Hochwasserrisiken mindern können.
 
Ein Feuerwehrmann läuft durch Schlamm und Wasser.
Foto: Daniel Schäfer
  Im Rahmen des Projektes RAINMAN wurde eine »Toolbox« mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Erstellen von Karten und Maßnahmenplänen entwickelt. Auf der Webseite erfahren die Nutzer, wie sie sich zum Schutz von Mensch und Infrastruktur auf Starkregenereignisse vorbereiten können. Dazu gehören Checklisten, Broschüren und Anleitungen zur Erstellung von Katastrophenschutzplänen für verschiedene geografische Gegebenheiten – vom Flachland bis zum Gebirge. Mithilfe von Gefahrenkarten können lokale Entscheidungsträger mögliche Szenarien für ihre Ortslage ermitteln. Fließwegekarten zeigen, welchen Weg sich das Wasser im Falle von Starkregen bahnt und wo hohe Fließgeschwindigkeiten auftreten können.
 
Oderwitz und Leutersdorf in der Oberlausitz sowie die Stadt Meißen brachten sich als Pilotgemeinden in das Projekt ein. Eine Sturzflut im Leutersdorfer Ortsteil Spitzkunnersdorf hatte beispielsweise 2017 zu großen Schäden geführt. Wild abfließendes Wasser schoss über großräumige Feldflächen auf das nächste Gewässer zu, riss dabei Schlamm mit und überflutete die dazwischen gelegenen Siedlungsbereiche großflächig. Aus diesen Erfahrungen wurden konkrete Maßnahmen zur lokalen Prävention abgeleitet.
 
Collage: Ein dunkler Himmel , davor eine Hand, die einen Werkzeugkoffer trägt. Dazu das Logo Interreg Central Europe RAINMAN
Collage: LfULG, S.Scharfe/ Foto: pixabay
  Das Projekt RAINMAN hatte eine Laufzeit von drei Jahren und wurde vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Interreg Central Europe- Programmes mit 2,5 Millionen Euro gefördert. Der fachliche Austausch ging weit über Sachsen hinaus: Gemeinsam mit insgesamt neun Partnern und vielen Kommunen und Fachbehörden aus Österreich, Deutschland, Ungarn, Tschechien, Polen und Kroatien wurden Hilfestellungen für das Starkregen-Risikomanagement zusammengestellt, die in ganz Mitteleuropa Anwendung finden können. Das LfULG führte als Leadpartner durch das Projekt.
 
 
  » RAINMAN  
 
 
 
 
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Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen informiert:
 
Neues Hochwasserschutzlager in Görlitz-Hagenwerder eingerichtet und Hochwasserschutzlager in Radeburg erweitert
 
Der Freistaat Sachsen hat ein neues Hochwasserschutzlager in Görlitz-Hagenwerder. Dort lagern künftig knapp eine Million Sandsäcke, Schutzvlies und sogenannte BigBags der Landesreserve Hochwasserbekämpfungsmittel. Für den Bau der Halle wurde ein benachbartes Gelände der Gewässermeisterei Görlitz angekauft. Die Arbeiten dafür begannen im Jahr 2018 und dauerten etwa ein Jahr. Danach erfolgte die Beschaffung der Hochwasserbekämpfungsmittel. Insgesamt investierte der Freistaat Sachsen rund 1,1 Millionen Euro dafür.
 
Hochwasserschutzlager in Görlitz-Hagenwerder
Hochwasserschutzlager in Görlitz-Hagenwerder
Hochwasserschutzlager in Görlitz-Hagenwerder / Quelle: Landestalsperrenverwaltung Sachsen
 
Beim Hochwasser im August und September 2010 hatte sich gezeigt, dass das Hochwasserschutzlager in Lohsa für die beiden Landkreise Bautzen und Görlitz nicht ausreicht. So waren die Transportwege für die angeforderten Materialien in die betroffenen Kommunen teilweise sehr lang. Auch konnte das Lager in Lohsa den tatsächlichen Bedarf an Hochwasserschutzmitteln nicht annähernd decken. Die Standortwahl fiel auf Hagenwerder, da sich im Landkreis Görlitz zahlreiche Gewässer befinden, die von Lohsa nur schwer erreichbar sind. Auch die beobachteten Hochwasserwellen dieser Flüsse spielte eine Rolle bei der Entscheidung. So können nun im Notfall unter anderem die Kommunen der Lausitzer Neiße schneller mit Materialien versorgt werden.

Weiterhin wurde auf dem Gelände der Staumeisterei Radeburg (Landkreis Meißen) eine neue Lagerhalle für das Hochwasserschutzlager Radeburg errichtet. Damit wurden zusätzliche Lagerkapazitäten für die Landesreserve Hochwasserschutz des Freistaates Sachsen geschaffen. Der Hallenneubau kostete rund 660.000 Euro und hat eine Nutzfläche von etwa 465 Quadratmetern. Dort können bis zu 4,5 Millionen Sandsäcke für den Hochwasserschutz gelagert werden. Außerdem werden Paletten mit Folie, Vlies und Aqua-Barrieren eingelagert.

Der Bau der neuen Lagerhalle ist Teil der Erweiterung des Hochwasserschutzlagers Radeburg, die seit September 2019 läuft. Dafür sind umfangreiche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Staumeisterei notwendig. So mussten ein Garagenkomplex abgerissen und eine ehemalige Lagerhalle zum Werkstatt- und Garagenkomplex umgebaut werden. Das Dienstgebäude der Staumeisterei wird zudem energetisch saniert und erhält einen neuen Raumzuschnitt. So werden die ehemaligen Laborräume so hergerichtet, dass sie künftig von den Mitarbeitern des Hochwasserschutzlagers genutzt werden können. Damit die Ausgabe und der Transport von Hochwasserschutzmitteln reibungslos laufen, erhält das Hochwasserschutzlager eine zweite Anbindung an die Radeberger Straße. All diese Maßnahmen zur Erweiterung des Hochwasserschutzlagers sollen Ende 2021 abgeschlossen sein und kosten insgesamt rund 2,5 Millionen Euro, finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen.

Hintergrundinformation

Nach dem Oderhochwasser in Brandenburg 1997 richtete der Freistaat Sachsen eine Landesreserve für Hochwasserbekämpfungsmittel ein. Diese ist in fünf Hochwasserschutzlagern untergebracht und wird von der Landestalsperrenverwaltung betrieben.

Damit die Materialien im Notfall schnell dorthin gelangen, wo sie benötigt werden, sind die Hochwasserschutzlager in verschiedenen Regionen untergebracht. Sie befinden sich in Chemnitz, in Trebsen (Landkreis Leipzig), in Radeburg (Landkreis Meißen), in Lohsa (Landkreis Bautzen) und in Hagenwerder (Landkreis Görlitz).

Im Katastrophenfall sind die Lager rund um die Uhr besetzt. Die Landesreserve kann dann ab Alarmstufe 3 von den Krisenstäben in den Landkreisen abgefordert werden, wenn die Eigenmittel aufgebraucht sind.
 
 
 
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Ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz – in Sachsen engagieren sich über 50.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Zeigen auch Sie Einsatz für unsere Heimat!  
 
 
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  Logo   Sächsisches Staatsministerium des Innern
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01097 Dresden
Telefon: 0351 564-0
Telefax: 0351 564-31999
E-Mail:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 05. Oktober 2020

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