Bekanntmachung der Unfallkasse Sachsen
Bekanntmachung
der Unfallkasse Sachsen
über die Inkraft- und Außerkraftsetzung
von Unfallverhütungsvorschriften vom 20. Juni 2019
Vom 11. September 2019
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen hat in ihrer 5. Sitzung am 20. Juni 2019 in Dresden beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ DGUV Vorschrift 49 (ehemals GUV-V C53) vom Mai 1989 in der Fassung vom Januar 1997 außer Kraft zu setzen und die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“, DGUV Vorschrift 49 vom Juni 2018 in Kraft zu setzen.
Die Genehmigungsbehörde hat dies mit Genehmigungsbescheid
vom 9. September 2019 – Az.: 25-4257/4/2-2019/53137 – genehmigt.
Meißen, den 11. September 2019
Unfallkasse Sachsen
Wegner
Stellvertretender Geschäftsführer
Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sowie die DGUV Regel „Feuerwehren“ (105-049), können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2018/quartal_4/details_4_351722.jsp
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