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Wichtige Änderungen der Fahrerlaubnis- Verordnung

Wichtige Änderungen für Fahrer/innen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen

 

Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 19. Januar 2013 auch für bestehende Führerscheine. Im Wesentlichen geht es um folgende Neuerungen:

 

Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert.

 

Betroffen sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung.

 

Die Inhaber/Innen solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen.

 

Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss nichts veranlassen.

 

Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden; diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

 

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind.

 

Darunter fallen auch Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind dagegen insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile. Betroffen von der Neuregelung sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse.

 

Dagegen genießen alle Fahrerlaubnisse der Klasse C 1, die bis 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, Besitzstand. Für sie ändert sich also nichts. Bislang durften mit der Klasse C1, C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg auch dann geführt werden, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Künftig ist aufgrund der EU-Vorgaben hierfür die Klasse D1 (Klein-Bus) erforderlich.

 

Die Änderungen im Einzelnen finden Sie hier als Download. Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten.

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