Feuerwehr – Lässt Sachsen unverheiratete Feuerwehrleute im Stich?

Dresden - Feuerwehrangehörige helfen Menschen, die sich in Notlagen befinden, mehrheitlich ehrenamtlich, also ohne Bezahlung für den Einsatz. Für die Bürgerinnen und Bürger ist diese Hilfe selbstverständlich.

 

Zum Risiko für die Kameradinnen und Kameraden gehört es jedoch nicht selten, dabei einen Unfall zu erleiden, d. h., verletzt oder gar getötet zu werden. Diese Gefahren lassen sich auch durch die beste Ausbildung und die modernste Technik nicht ausschließen. Im Schadensfall greift hier der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Aber dieser Schutz hat leider Lücken vor allem mit Blick auf Leistungen für Hinterbliebene, sollte der Einsatz tödlich enden!

 

Hier bestehen derzeit keine Ansprüche, wenn die Partner ohne Trauschein zusammengelebt haben. Gerade in den Feuerwehren, die ihren Nachwuchs zu einem großen Teil aus der Jugendarbeit gewinnen, ist der Anteil der ledigen Kameradinnen und Kameraden sehr hoch. Beispielsweise finanzierte der Freistaat Sachsen mit nicht unerheblichem finanziellen Aufwand die Kampagne „Helden gesucht“, um junge Leute für die Arbeit in den Feuerwehren zu begeistern.

 

Umso größer ist die Notwendigkeit, diese Zielgruppe entsprechend abzusichern. Viele Bundesländer haben dieses Problem erkannt und schließen diese Lücke mittels individueller länderspezifischer Regelungen – in der vergangenen Woche ganz aktuell in SchleswigHolstein, wie die Fachpresse informierte. Doch wie sieht es im Freistaat Sachsen aus?

 

Dazu sagte Andreas Rümpel, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e. V.: „Auch im Freistaat Sachsen haben unverheiratete Paare derzeit keine gegenseitigen Ansprüche auf Hinterbliebenenleistungen. Diese Versicherungslücke trifft 1:1 auf die sächsischen Kameradinnen und Kameraden zu!“ Bereits seit 2016 bemüht sich der Landesfeuerwehrverband gemeinsam mit der Unfallkasse Sachsen und dem Innenministerium um eine Lösung für die dringend notwendige Absicherung von unverheirateten Partnern.

 

Dazu erklärt Andreas Rümpel: „Einerseits wird mit großem Werbeaufwand Nachwuchs für die Wehren gesucht, andererseits werden die Angehörigen dieser Kameradinnen und Kameraden allein gelassen, wenn es zum schlimmsten aller Fälle kommt.“ Im laufenden Jahr wurde eine Rechtsvorschrift erarbeitet, um diese Lücke zu schließen. „Leider ist die Vorschrift bis zum heutigen Tag nicht rechtskräftig“, so Andreas Rümpel weiter.

 

Der Landesfeuerwehrverband verfolge die Diskussion zum Thema sehr genau und fordere eine zeitnahe Realisierung. „Ich bin zuversichtlich“, betont der Landesvorsitzende, „dass die Fachpresse bald auch positiv über den Freistaat Sachsen berichten wird. Schließlich kann es nicht sein, dass wir bei so einem wichtigen Thema nicht auf der Höhe der Zeit sind!“

 

Quelle:

 

Pressemitteilung der Pressestelle Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. - Referat Öffentlichkeitsarbeit Dresden, 13. November 2020

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Veröffentlichung

Fr, 13. November 2020

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