Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteEhrenamtler vor der Göltschtalbrücke | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Instagram   Teilen auf X   Druckansicht öffnen
 

Erneute Aussetzung der Kreisausbildung und Empfehlungen zum Dienstbetrieb der Feuerwehren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

 

mit Datum des 03.11.2020 wurde allen Stadt- und Gemeindewehrleitern ein Schreiben des Kreisbrandmeisters mit Informationen zur Thematik „Aussetzen der Kreisausbildung in den Feuerwehren des Vogtlandkreises“ übersendet. Zudem erhielten die Kreisausbilder ein Informationsschreiben des für die Kreisausbildung zuständigen Sachbearbeiters. Diese Schreiben dürften zwischenzeitlich allen zugegangen sein.  

 

Da sich in den letzten Tagen auch bei uns wieder Anfragen zur Thematik „Lockdown – Light“ sowie der neuen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) Vom 30. Oktober 2020 eingingen möchten wir euch nachfolgende Meinung / Auffassung des Kreisfeuerwehrverbandes Vogtland e.V. sowie seiner Jugendorganisation zur Kenntnis geben.

 

Seitdem ersten, fast vollständigen Lockdown, welcher zu Beginn des Jahres das Land fast gänzlich lahmlegte sind wir alle sicherlich um einige Erkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit der pandemischen Lage reicher.

 

Ein vorsichtiges und von Augenmaß sowie gesundem Menschenverstand geprägtes Handeln war und ist aus unserer Sicht daher ganz wichtig. Der Kreisfeuerwehrverband Vogtland e.V. hat sich daher in den vergangenen Tagen mehrfach mit verschiedenen Personen und Ebenen (Verbänden) zum weiteren Vorgehen bzw. entsprechenden „Handlungsempfehlungen“ für die Feuerwehren/Jugendfeuerwehren abgestimmt.

 

Daraus resultierend möchten wir euch an dieser Stelle einigen Informationen zu unserer Bewertung / Auffassung zukommen lassen, welche ihr bei eurer Bewertung und Entscheidungsfindung berücksichtigen könnt, ohne dass diese natürlich abschließende rechtliche Sicherheit bieten.

 

  1. Die durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen erarbeitete Fachempfehlung 6 – 100 - SONDER 01 Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Feuerwehr in pandemischen Lagen Schwerpunkt SARS-CoV-2 Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) gilt auch weiterhin unverändert und sollte aus unserer Sicht von den kommunalen Entscheidungsträgern (Bürgermeistern der Städte und Gemeinden sowie den Stadt- und Gemeindewehrleitern entsprechend als Handlungsleitfaden Verwendung finden.

  2. Der Aus- und Fortbildungsdienst sowie der notwendige Wartungs- und Pflegedienst der Feuerwehren stellt aus unserer Sicht keine entbehrliche Freizeitaktivität dar, sondern zählt noch immer als dienstliche Maßnahme welche zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehren gehören.

 

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch nochmals auf die sich aus der sachlichen Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach § 6 des SächsBRKG ergebenden Aufgaben / Anforderungen.

 

Aus unserer Sicht sind diese Aufgaben, wenn sie auch zum überwiegenden Teil im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst erbracht / umgesetzt werden, als „Beschäftigungsverhältnis“ anzusehen. Somit sind die in der SächsCoronaSchVO unter Paragraph 5 ff. genannten Punkte zu erfüllen.

 

Die Städte und Gemeinden bzw. ihre Feuerwehren verfügen in der Regel bereits alle über entsprechende Hygienekonzepte sowie die durch die DGUV erlassenen branchenspezifischen Regelungen der Unfallversicherungsträger.

 

Zudem haben die Aufsichtsbehörden (Landratsamt Vogtlandkreis als untere BKR- Behörde sowie das Sächsisches Staatsministerium des Inneren als obere bzw. oberste BRK- Behörde) und das Robert Koch-Institut einschlägigen Empfehlungen zum Infektionsschutz herausgegeben. Diese können in ihrer jeweiligen Fassung in der Regel auch eingehalten/umgesetzt werden. Eine 100%ige Sicherheit wird es aus unserer Sicht auch in Zukunft nie geben.

 

Daher unser aktuelles Fazit:

 

Es spricht aus unserer Sicht daher grundsätzlich nichts gegen die Durchführung aus eurer Sicht dringend notweniger Aus- und Fortbildung bzw. Wartungs- und Pflegedienste, soweit diese zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft unverzichtbar und notwendig sind.

 

Diese Aus- und Fortbildungen sowie die Wartungs- und Pflegearbeiten sind aber unbedingt auf den dienstlichen Teil, also das Vermitteln fachlicher Inhalte sowie notwenige technische und organisatorische Maßnahmen zu begrenzen. Das Arbeiten in kleineren Gruppen entsprechend der erarbeiteten Empfehlungen hat sich dabei im ersten Halbjahr aus unserer Sicht durchaus bewährt.

 

Die häufig daran anschließenden sozio- kulturellen Kontakte, also das gemütliche Beisammensitzen, dient aus unserer Sicht jedoch vordergründig der Kameradschaftspflege, muss jedoch derzeit auch aufgrund der aktuellen Auflagen aus der SächsCoronaSchVO bis mindestens Ende November ausgesetzt werden.

 

Das aus eurer Sicht unbedingt notwendige Aus- und Fortbildungsgeschehen sowie andere Maßnahmen sollte bis auf weiteres möglichst im Freien oder in geeigneten größeren Räumen (z.B. Fahrzeughalle) absolviert werden. Einsatzübungen sowie sonstige aufschiebbare Maßnahmen sollten unterbleiben.

 

Jugendfeuerwehr

 

So schwer es uns auch fällt, so können wir unter Berücksichtigung der vorgenannten Anmerkungen den Aus- und Fortbildungsdienst der Jugendfeuerwehr auch unter Anbetracht der aktuellen Lage nicht den gleichen Stellenwert wie dem der Einsatzabteilungen zukommen lassen.

 

Zwar leisten die Jugendfeuerwehren einen erheblichen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehren sowie der Bereitstellung von Angeboten von Kinder- und Jugendhilfe entsprechend der Paragraphen 11 bis 14 SGB VIII. In Anbetracht der aktuellen Situation hat jedoch die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren sowie deren Aus- und Fortbildung absoluten Vorrang.

 

Sobald es die Entwicklung sowie die gesetzlichen Regelungen zulassen sollte unter Beachtung der bereits genannten Empfehlungen sowie der bereits vorhandeneren und mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepte über eine schrittweise Wiederaufnahme auch dieses Dienstbetriebes entschieden werden.

 

Bis dahin erachten wir es für wichtig und notwendigen und zielführend mit den Kindern- und Jugendlichen in geeigneter Weise (hier gibt es ja durch die „Modernen Medien“ unzählige Möglichkeiten) in Kontakt zu bleiben um sie einerseits auf dem Laufenden zu halten, andererseits auf sich abzeichnende Problemlagen, welche auch Jugendschutzrechtliche Relevanz haben könnten zu reagieren. Natürlich soll auch die Bindung der Kinder- und Jugendlichen zu unserer Jugendorganisation nicht verloren gehen.     

 

Kreisausbildung

 

Entsprechend § 7 Abs. 1 Ziff. 3 SächsBRKG sind die Landkreise als untere BRK-Behörden sachlich zuständig für die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen, die das gemeindeübergreifende Zusammenwirken von öffentlichen Feuerwehren zum Gegenstand haben.

 

Diese Ausbildungsmaßnahmen, also auch die gemeindeübergreifenden Kreisausbildung wird bis auf weiteres ausgesetzt. Siehe auch Schreiben des Kreisbrandmeisters sowie des für die Kreisausbildung zuständigen Sachbearbeiters. Diese Maßnahme wurde unserer Auffassung nach auch hinreichend begründet. Es besteht hier nicht nur aus unserer Sicht zu sehr die Gefahr das die Kreisausbildung Ausgangspunkt für die Verteilung des Virus in verschiedene Feuerwehren darstellt und damit die Einsatzbereitschaft von mehreren Feuerwehren gefährdet. 

 

Das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz stimmt sich dazu zeitnah mit den Kreisausbildern sowie dem Kreisfeuerwehrverband Vogtland über Möglichkeiten ab, wie die Kreisausbildung ggf. in abgewandelter Form und unter Anpassung der Vorgaben des Kreisbrandmeisters für die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen, hoffentlich im Frühjahr 2021 zügig wieder aufgenommen werden kann.

 

Schlussbemerkung

 

Gemäß der zuletzt veröffentlichten gemeinsamen Handlungsempfehlung von SMI, LFV Sachsen und AG KBM wurde zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung die Entscheidungskompetenz weitestgehend den kommunalen Verantwortungsträgern übertragen. Das war und ist in einem Föderalen System auch so gewollt.

 

Das bedeutet, dass insbesondere die Bürgermeister der Städte und Gemeinden mit den Gemeindewehrleitern in Diskussion und Entscheidungsprozesse gehen sollen wie und in welchem Maße sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und auch umsetzen wollen. Nur auf diese At und Weise kann den örtlichen Gegebenheiten den regionalen Besonderheiten sowie dem jeweiligen Bedarf aus unserer Sicht Rechnung getragen werden.

 

Eine Haftung des Kreisfeuerwehrverbandes Vogtland e.V. und derjenigen, die an der Ausarbeitung dieser Informationen beteiligt waren, ist ausgeschlossen. Maßnahmen der Gesundheitsbehörden zum Schutz der Bevölkerung gelten entsprechend uneingeschränkt und losgelöst von diesem Schreiben.

 

Bleibt Gesund und Lebensfroh!

 

Mit kameradschaftlichen Grüßen

 

 

Andreas Schubert                 

Verbandsvorsitzender                                                   

Kreisfeuerwehrverband Vogtland e.V.

 

Steve Groh

kreis- Jugendfeuerwehrwart

Kreisjugendfeuerwehr Vogtland            

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 03. November 2020

Weitere Meldungen

Mal- und Bastelwettbewerb der Kinderfeuerwehren Sachsens

Die Jugendfeuerwehr Sachsen veranstaltet wieder einen Mal- und Bastelwettbewerb für die ...

Kreisfeuerwehrverband startet Mobile Mitarbeiterkommunikation