Weiterführung der Kreisausbildung auf Landkreisebene

Sehr geehrte Kreisausbilder/innen,

Liebe Kameradinnen und Kameraden der vogtländischen Feuerwehren,

 

Nachdem die Ausbildung auf Landkreisebene in den vergangenen Wochen und Monaten durch die Corona- Pandemie nicht in gewohntem Maße durchgeführt werden konnte, sollen in den nächsten Wochen zuerst die bereits begonnenen Lehrgänge beendet werden.

 

Hierzu ist es erforderlich, dass die Ausbilder/-innen
gemeinsam mit den Inspektionsbereichsleitern die Lehrgangsteilnehmer über den Gemeindewehrleiter von der Weiterführung der Lehrgänge informieren. Die jeweils vorhandene Lehrgangskonzeption ist den neuen Bedingungen anzupassen und dem Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz über den Inspektionsbereichsleiter zuzuleiten.

 

Des Weiteren möchten wir vorbehaltlich der weiteren Lageentwicklung ab 18. September 2020 unter bestimmten Einschränkungen die Ausbildung auch mit neuen Lehrgängen in den Inspektionsbereichen wieder aufnehmen. Um dies realisieren zu können müssen die erforderlichen Lehrgangsplanungen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

 

Gleich ob Fortsetzung begonnenen Lehrgänge oder Durchführung neuer Lehrgänge ist Voraussetzung, dass grundsätzlich die vorhandenen Hygienekonzepte des jeweiligen Ausbildungsortes (Feuerwehrgerätehaus) beachtet werden. Sollte es sich erforderlich machen, ist der Lehrgang nach Rücksprache mit dem Verantwortlichen für kreisliche Ausbildung, Herrn Künzel, auf eine den Bedingungen des Lehrgangsortes angepasste Lehrgangs-stärke zu reduzieren bzw. der Lehrgang ist zu teilen.

 

Beachten Sie bitte: Sollte für den vorgesehen Ausbildungsstandort kein bestätigtes Hygienekonzept vorliegen ist eine Ausbildung nicht möglich (ggf. ist eine neuer Ausbildungsstandort auswählen!).

 

Für die weitere individuelle Planung und Abstimmung von Lehrgängen werden die Inspektionsbereichsleiter kurzfristige Absprachen mit den jeweiligen Ausbildern durchführen
um die entsprechenden Lehrgänge zu planen.

 

Die Planung der Lehrgänge soll unter Nutzung von FAPO 4 erfolgen. Aus diesem Grund sollte die Ausbildungskonzeption so schnell wie möglich dem Landratsamt übergeben werden um den jeweiligen Lehrgang frei zu schalten. Die maximale Lehrgangsstärke des Ausbildungsstandortes ist mit anzugeben. Die Gemeindewehrleiter werden durch den Kreisbrandmeister bzw. Inspektionsbereichsleiter entsprechend informiert.

 

In Abstimmung mit Herr Künzel besteht bei Bedarf die Möglichkeit der Bereitstellung von MNS-Masken (Einweg) und Flächendesinfektion entsprechend der Lehrgangsstärke.

 

Zur Unterstützung für die verantwortungsvolle Tätigkeit haben wir betreffs Hygiene- Anforderungen 2 Anlagen des Kreisfeuerwehr-verbandes beigefügt.

 

Sollten bis zu Beginn der geplanten Lehrgänge bzw. während der Lehrgänge noch Veränderungen durch die Pandemie ergeben, werden wie die Ausbilderinnen /er entsprechend informieren.

 

Quelle: Schreiben des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz vom 29.07.2020

 

 

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